Das Wertgutachten

Bilder folgen zum Schluß

2.2 Gestalt und Form (Vgl. Anlagen 3)

 

 

Straßenfront:                                                    ca. 45 m

 

Mittlere Tiefe:                                                   ca. 15 m

 

Grundstücksgröße:                                               700 m²

 

 

2.3 Erschließung

 

 

Straßenart:                                                        Ortsstraße

 

Straßenausbau:                                 Bitumen c. 3 m breit ohne Fußwege

 

Höhenlage zur Straße:            das Grundstück liegt etwa 0,5 m über der Straßenhöhe

Anschlüsse an Versorgungs-

leitungen und Abwasserbeseitigung:    Das Grundstück ist an das örtliche Netz der Elektroenergie sowie Wasserversorgung

                                                        angeschlossen.

                                                        Die Abwässer werden verrohrt in den Dorfbach

                                                        eingeleitet.

                                                        Die Fäkalien werden über eine Grube entsorgt.

 

Grenzverhältnisse, nachbarliche

Gemeinsamkeiten:    Die Grenzverhältnisse sind augenscheinlich geregelt.

 

Baugrund, Grundwasser ( soweit

Augenscheinlich ersichtlich):                Der vorhandene Baugrund wird aufgrund seiner Bebauung als tragfähig unterstellt. 

                                                          Das Wohnhaus ist nicht unterkellert. Im Keller des Seitengebäudes 

                                                           konnte augenscheinlich kein Grundwasser festgestellt werden.

 

Anmerkung:        Es wurden keine Bodenuntersuchungen angestellt. Bei dieser Wertermittlung werden ungestörte und        

                           kontaminierungsfreie Bodenverhältnisse ohne Grundwassereinflüsse unterstellt.

  

2.4. Rechtliche Gegebenheiten (wertbeeinflussende Rechte und Belastungen)

 

Grundbuchlich gesicherte

Belastungen:    Das Grundbuch wurde auftragsgemäß nicht eingesehen. Es wurde ein Grundbuchauszug zur Einsichtnahme vorgelegt.   

                        Die Abteilungen II und III sind danach ohne Belastungen.

 

Anmerkung:    Schuldverhältnisse aller Art werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt.

                        Es wird davon ausgegangen, dass diese ggf. beim Verkauf gelöscht oder durch 

                        Reduzierung des Kaufpreises ausgeglichen bzw. bei Beleihungen berücksichtigt werden.

 

Eintragungen im Bau-

lastenverzeichnis:            ohne Eintragungen

 

Nicht eingetragene        Sonstige nicht eingetragene Lasten und ( z.B.

Lasten und Rechte:        begünstigende) Rechte, sowie Bodenverunreinigungen ( z.B. Altlasten ) 

                                     sind nach Auskunft des Auftraggebers nicht vorhanden.

                                    Auftragsgemäß wurden vom Sachverständigen diesbezüglich keine weiteren

                                     Nachforschungen und Untersuchungen angestellt.

 

                                    Da eine bundeseinheitliche Legaldefinition fehlt, werden unter Altlasten Belastungen des

                                    Bodens durch Schadstoffe aus gewerblicher und industrieller Nutzung verstanden, von

                                    denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

                                    Der Verfasser des Gutachtens haftet für keine daraus entstehenden Schäden.

 

Umlegungs-, Flurbereinigungs-,

Sanierungsverfahren

Denkmalschutz:                                           Das Grundstück ist derzeit in kein Bodenordnungsverfahren und Sanierungsverfahren einbezogen.

                                                                   Denkmalschutz besteht für das Objekt nicht.

 

Darstellung im Flächen-

nutzungsplan:                                               es liegt kein bestätigter Flächennutzungsplan vor

 

Entwicklungszustand

( Grundstücksqualität ):                                das Grundstück ist bebaut

 

Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggf. die Übereinstimmung des ausgeführten

Vorhabens mit den Bauzeichnungen, der Baugenehmigung und der verbindlichen

Bauleitplanung wurde auftragsgemäß nicht überprüft.

Bei dieser Wertermittlung wird auftragsgemäß die formelle und materielle Legalität

der vorhandenen baulichen Anlagen vorausgesetzt.

 

 

3.0 Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen

      

Art des Gebäudes:                    Ländliches Siedlungshaus, nicht unterkellert, dass Erdgeschoß überwiegend

                                                als Wirtschaftsräume einschl. kleiner Stallung und das Obergeschoß

                                                als Wohnraum genutzt. Der Bodenraum ist nicht ausgebaut.

                                                Hausvorbau als einfacher Holzbau.

 

Baujahr:                                    vor 1870, exaktes Baujahr konnte nicht festgestellt werden

 

Ausführung und Ausstattung

 

Konstruktionsart:    Massivbau

 

Fundamente:           Bruchstein

 

Umfassungswände:    Mischmauerwerk, im EG Bruchstein

 

Sperrschichten:    nicht funktionsfähig

 

Innenwände:    Mischmauerwerk im EG und Fachwerk im OG

Geschossdecken:                        Erdgeschoß:                        Holzbalkendecke, im

                                                                                             Ehem. Stall Ziegel-

                                                                                             gewölbedecke

                                                   Obergeschoß:                     Holzbalkendecke

 

Treppen:                      Geschosstreppe:                                  Holztreppe

                                    Treppe zum

                                    Dachraum:                                           Holzleiter

 

Fußböden:                    Erdgeschoß:                                        Ortbeton, im Flur mit

                                                                                                Keramikplatten belegt

                                                                                                im Stall Klinkerplatten

                                    Wohn- und

                                    Schlafräume

                                    Im OG:                                                  Holzdielung

                                    Dachräume:                                           Holzdielung

 

Innenansichten:                                                                           überwiegend verputzt

 

Deckenflächen:                                                                          überwiegend verputzt, Balken zum Teil         hervorstehend

 

Fenster:                                                                                     einfach verglast Holzfenster, z.T. mit

                                                                                                Winterfenstern

 

 

 

Türen:    Eingangstür:                                                                Holzfüllungtür mit

                                                                                               Glaseinsatz

              Innentüren:                                                                 Holzfüllungtüren

 

Elektroinstallation:                                                                    Hausanschluß 220 Volt

                                                                                               Die vorgefundene Installation entspricht nicht

                                                                                               dem Stand der Technik.

 

Sanitäre Installation:                                                                 einfachste Art ohne Bad und WC mit transportabler

                                                                                               Dusche im EG

 

Heizung:                                                                                  Kohle – Ofenheizung, nicht alle Räume beheizbar

 

Warmwasserversorgung:                                                          ohne

 

Außenverkleidung:                                                                    keine

 

Dachkonstruktion:                                                                     Zimmermannsmäßig abgebundener Holzdachstuhl mit leichter

                                                                                                Schädigung durch tierische Holzschädlinge.

 

Dachform:                                                                                Satteldach

 

Dacheindeckung:                                                                      Kodersdorfer Dachpfanne

 

Besondere Bauteile:                                                                  Hauseingang als einfacher Vorbau.

                                                                                                In Übereinstimmung mit dem Auftraggeber wird dieser Vorbau nicht in

                                                                                               die Bewertung einbezogen, da kein nennenswerter Wert mehr vorhanden ist.

 

Nebengebäude:

a) Seitengebäude (ehem. Hofscheune)

    Teilunterkellertes  Gebäude, ohne feste Zwischendecke, aus Mischmauerwerk, nach

    nach oben abgeschlossen durch ein hölzernes Sparrendach gedeckt mit

    Biberschwänzen. Die Öffnungen werden durch einfache Holztore verschlossen.

    Das Gebäude hat erhebliche Putz – und Dachschäden.

    Der Reparaturaufwand wird mit 10,- TDM geschätzt. Bei einer umgehenden   

    Abarbeitung des Reparaturrückstaues kann mit einer Restlebensdauer von 20 Jahren           

    gerechnet werden.

 

b) Holzschuppen       

    Auf dem Grundstück befinden sich weiterhin zwei Holzschuppen, einer an der                   

    Östlichen Gebäudeseite und der andere zwischen Wohnhaus und Scheune.

    Beide Schuppen haben die wirtschaftliche und technische Restlebensdauer weit

    überschritten und werden in der weiteren Bewertung als Liquidation gewertet.

 

Außenanlagen:

Als Außenanlagen sind zu bewerten:

-         Ver – und Entsorgungsanschlüsse

-         Hofbefestigung

-         Fäkaliengrube

-         Einfriedung

                                                  

 Beschrieben sind vorherrschende Ausführungen, die in Teilbereichen abweichen

können. Die Angaben über nicht sichtbare Bauteile beruhen auf Hinweise oder dem

Bauniveau entsprechenden Annahmen und sind deshalb unverbindlich. Vorsorglich wird 

darauf hingewiesen, dass vom Sachverständigen keine Funktionsprüfung der technischen

 Einrichtungen ( Wasserversorgung, Elektro etc.) vorgenommen wurden.

Aussagen über Baumängel und –schäden können deshalb unvollständig sein.

 

Zustand

Grundrissgestaltung:                        Die Grundrissgestaltung und der gesamte

                                                      Innenausbau (einschl. Sanitär) entspricht nicht

                                                      mehr heutigen Wohnansprüchen.

                                                      Die lichte Höhe im Erdgesch0ß beträgt im

                                                      Mittel 1,98 m und im Obergeschoß 1,92 m.

 

Belichtung und Besonnung:                        gut

 

Es sind am Wertermittlungsstichtag umfangreiche Bauschäden sowie Baumängel

(Reparaturstau) zu verzeichnen, die zur Erreichung der in der Wertermittlung angesetzten

technischen Restnutzungsdauer von noch 20 Jahren umgehend beseitigt bzw. gemindert und

in ihrem Fortschreiten gehindert werden müssen. Die Schäden werden nachstehend benannt.

 

-         aufsteigende Feuchtigkeit im Erdgeschossmauerwerk

-         Putzschäden, vor allem an der Gebäuderückseite

-         Setzungsrisse

-         Korrosionsschäden an den Deckenträgern der Ziegelgewölbedecke

-         Korrosionsschäden an den Stahlträgern der Ziegelgewölbedecke im Keller

-         Putzschäden im Gebäude

-         malermäßige Grundinstandsetzung erforderlich

-         schadhafte Holzdielung, vor allem im Bodenbereich

-         Elektro – sowieSanitärinstallation stark überaltert

-         leichte Schädigung des Dachstuhles durch Befall tierischer Holzschädlinge

-         schadhafte Stützmauer im Bereich des Hofes

-         div. Kleinreparaturen

 

Der Aufwand zur Beseitigung der Bauschäden und – mängel wird mit ca. 31,- TDM geschätzt.

 

Anmerkung: Die hier ausgewiesenen Mindestkosten für den Reparaturaufwand ermitteln sich als

Ergebnis einer überschlägigen Schätzung auf Grund der durchgeführten Ortsbesichtigung 

und gemachten Angaben nach bundesdurchschnittlich üblichen Preisen.

Zur Ermittlung exakter Kosten sind Kostenangebote reparaturausführender Firmen einzuholen, bzw.

durch einen Sachverständigen für Bauschäden im Hochbau festzustellen.

Die geschätzten Kosten zur Beseitigung der Bauschäden und – mängel beinhalten

keinerlei Kosten für Modernisierung, Wärmeschutzmaßnahmen, Einbau üblicher Standardfenster sowie

einer modernen Heizungsanlage und Arbeiten, die sich aus normalen Alterungserscheinungen ergeben, 

da diese im Betrag der Alterswertminderung berücksichtigt werden.

 

Eine Haftung für Schäden, die sich aus nicht sichtbaren, verdeckten Mängeln ergeben können 

und ohne zerstörende Untersuchungen nicht feststellbar sind, wie z.B. schadhafte Holzbalken innerhalb 

von Decken, zum Teil zugesetzte Rohrleitungen, undichte Entwässerungsleitungen und Gruben im Erdreich 

sowie nicht den technischen Vorschriften entsprechend verlegte Elektroinstallation, wird vom 

Sachverständigen ausgeschlossen. Zerstörende Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.

 

Untersuchungen auf pflanzliche und tierische Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende 

Baumaterialien erfolgten auftragsgemäß nicht.

 

Allgemeinbeurteilung:

Das Objekt entspricht einem einfachen Siedlungshaus unter Beachtung seines Alters und seiner bisherigen Nutzung.

Während der jedoch in ihrer Grundhaftigkeit und zeitlichen Abfolge eine nachhaltige Wertverbesserung am Gebäude 

nur bedingt und in den wichtigsten Sanierungsbereichen nicht zur Folge hatten.

 

Insgesamt bedarf die Immobilie, für eine weitere Nutzung, einer grundhaften Sanierung aller Bauwerksteile und der Innenausstattung.

Besonders  problematisch erscheinen dabei die vorgefundenen lichten Geschosshöhen.

 

Alle oben angeführten wesentlichen Feststellungen und die zum Wertermittlungsstichtag festgestellten und in 

diesem Rahmen nur unvollständig aufgezeigten Bauschäden an der Bausubstanz und der Innenausstattung 

beeinflussen neben der allgemeinen Wertminderung maßgebend den zu ermittelnden Verkehrswert.

 

Das Bauwerk ist bedingt sanierungsfähig.

 

Die technische Restlebensdauer wird aufgrund der vorgefundenen Baustoffe bei einer umgehenden Abarbeitung 

der Baumängel und –schäden  ohne Sanierung des Objektes auf 10 Jahre geschätzt.

 

4.0 Allgemeine Grundstücksdaten

 

-         siehe Anlage 1

 

5.0 Allgemeines

 

5.1 Definition des Verkehrswerts

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,

 im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, 

der sonstigen Beschaffenheiten und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung 

ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

 

Dabei haben Kaufpreise, die aus persönlichen Gründen oder wegen ungewöhnlichen Umständen besonders 

hoch oder besonders niedrig liegen, außer Betracht zu bleiben 

( Not-, Liebhaber-, Gefälligkeits-, Spekulations- und  / oder Interessenpreise ).

  

5.2 Wertermittlungsgrundlagen

Die für die Wertermittlung grundlegenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die im Gutachten 

verwendete Literatur sind in der Anlage 4 „Literaturverzeichnis“ aufgeführt.

 

5.3 Auswahl des Wertermittlungsverfahren

Entsprechend den Gepflogenheiten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ist der Verkehrswert derartiger 

Objekte vorrangig mit Hilfe des Sachwertverfahrens zu ermitteln, weil diese üblicherweise nicht zur Erzielung 

von Erträgen, sondern zur (persönlichen oder zweckgebundenen) Eigennutzung bestimmt sind.

 

Das Sachwertverfahren basiert im wesentlichen auf der Beurteilung technischer Merkmale. Der Sachwert wird 

als Summe von Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen (Wert der Gebäude, der besonderen 

Betriebseinrichtungen und der baulichen Außenanlagen) und Wert der sonstigen Anlagen ermittelt.

  

6.0. Bodenwertermittlung

 

Nach der Wertermittlungsverordnung ist der Bodenwert in der Regel im

Vergleichswertverfahren zu ermitteln.

(vlg. § 13 Abs.1 i.V. mit § 15 Abs.2 und § 21 Abs.2 WertV).

 

Neben oder an Stelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Bodenrichtwerte zur

Bodenwertermittlung herangezogen werden ( § 13 Abs.2 WertV).

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit

von Grundstücken, die zur Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden, für die im

wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den

Quadratmeter Grundstücksfläche.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Richtwertgrundstück spezielle

Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt-

bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem

Bodenrichtwert.

 

6.1.Bodenwert des Bewertungsobjekts

 

Der Bodenrichtwert beträgt lt. Bodenrichtwertkarte und Rücksprache beim

Gutachterausschuß für Grundstückswerte des Landkreises 

am 27.08.1994

 

in der Gemeinde 

zum Stichtag 31.12.1993    =    12,00 DM/m²

 

Das Richtwertgrundstück ist wie folgt definiert:

Baufläche/Baugebiet    =  Dorfgebiet

erschließungsbeitrags-

rechtlicher Zustand      =  teilerschlossen nach örtlicher Lage

                                      ( örtliche Kanalisation noch nicht realisiert)

Geschossflächenzahl   (GFZ)    = 1,20

  

Die GFZ des Bewertungsobjekts beträgt 0,88.

Im folgenden wird der Richtwert auf dieses Maß der baulichen Nutzung anhand der 

Umrechnungskoeffizient für GFZ 1,20 = 1,100

Umrechnungskoeffizient für GFZ 0,88 = 0,940

12,00 DM/m² + 0,940 / 1,100 = 10,25 DM/m²

 

Unter Berücksichtigung der Bodenpreisentwicklung bis zum Wertermittlungsstichtag und

des Verhältnisses der Maße der baulichen Nutzung zwischen Richtwertgrundstück und

Bewertungsobjekt sowie der gegenüber dem Richtwertgrundstück und Bewertungsobjekt

sowie der gegenüber dem Richtwertgrundstück abweichenden Grundstücksqualität

insbesondere

        der baulichen Ausnutzbarkeit

        der Grundstückslage

        des Erschließungszustands

wird der Bodenwert zum Wertermittlungsstichtag 26.08.1994

wie folgt geschätzt::

- teilweise erschließungsbeitragspflichtiges

                                                      275,00 m² *                        11,00 DM/m² =                        3025,00 DM

- hausnahes Garten                         425,00 m² *                           3,50 DM/m² =                        1487,50 DM

 

Grundstücksgröße:                           700,00 m²                           Bodenwert:                              4512,50 DM

 

 

7.0. Sachwertermittlung

 

Das Sachwertverfahren ist in §§ 21-25 WertV gesetzlich geregelt.

Der Sachwert setzt sich zusammen aus Bodenwert und Sachwert der baulichen Anlagen. Der Wert der 

baulichen Anlagen (Gebäude und bauliche Außenanlagen) wird im Sachwertverfahren auf der Grundlage 

von Herstellungswerten ermittelt. Der Wert der Außenanlagen (bauliche und sonstige Außenanlagen) 

darf auch pauschal zum Zeitwert geschätzt werden.

 

7.1. Normalherstellungskosten

 

Die Normalherstellungskosten werden nach den Ausführungen in der Wertermittlungsliteratur und den 

Erfahrungen der Gutachter auf der Basis der Preisverhältnisse im Jahre 1913 angesetzt.

Der Ansatz der Normalherstellungskosten ist den Tabellen aus Ross/Brachmann/Holzner entnommen.

 

7.2. Baunebenkosten

 

Zu den Normalherstellungskosten gehören auch die Baunebenkosten; insbesondere Kosten für Planung, 

Baudurchführung, behördliche Prüfung und Genehmigungen. Die Baunebenkosten hängen vom 

Gesamtherstellungswert der baulichen Anlagen und damit von der Bauausführung und der  

Ausstattung der Gebäude ab. Der Ansatz kann nachstehenden Berechnung entnommen werden,

 

7.3. Restnutzungsdauer

 

Als Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre anzusetzen, in denen die baulichen Anlagen bei 

ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können.

Die Ansätze können der nachstehenden Berechnung entnommen werden.

 

7.4. technische Wertminderung

 

Die technische Wertminderung ist die Minderung des Herstellungswerts wegen Alters, Baumängel oder Bauschäden.

 

a)wegen Alters

 

Die Alterswertminderung wird nach dem Abschreibungsmodell von Ross auf der Basis der sachverständig 

geschätzten Restnutzungsdauer und der jeweils üblichen Lebensdauer ermittelt.

Das jeweils gewählte Alterswertminderungsmodell ist in der Berechnung angegeben.

 

b)Wegen Baumängeln und Bauschäden

 

-         siehe Gebäudebeschreibung

 

Die in der Gebäudebeschreibung aufgeführten Wertminderungen wegen  Bauschäden und Baumängeln wurden 

nach bundesdurchschnittlichen üblichen Preisen auf der Grundlage des Baupreishandbuches (Sirados) ermittelt.

 

7.5. Sonstige wertbeeinflussende Umstände

 

Sonstige bisher noch nicht erfasste, den Verkehrswert beeinflussende Umstände (insbesondere eine wirtschaftliche 

Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhalterungszustand aber auch wohnungs- und mietrechtliche Bindung) 

werden nach § 25 WertV in geeigneter Weise durch einen Abschlag/Zuschlag berücksichtigt. 

 

7.6. Ermittlung der Gebäudewerte

 

1.Wohnhaus

    (differenzierte Sachwertermittlung)

 

* Umbauter Raum                                                                                        476,00 cdm

   Die Ermittlung des umbauten Raumes wurde

   von mir durchgeführt. Die Berechnung erfolgte

   auf der Grundlage der DIN 277/1950, sie ist

   deshalb nur als Grundlage dieser Wertermittlung

   verwendbar. Dies gilt analog für die anderen

   Baulichkeiten.

 

* Normalherstellungskosten

   im Basisjahr 1913 (ohne Baunebenkosten)                                               12,00 DM/cbm

   Baupreisindex am Wertermittlungsstichtag                                                2098,20

   (Basisjahr 1913 = 100)

 

* Normalherstellungskosten (ohne Baunebenkosten)

   am Wertermittlungsstichtag 26.08.1994                                                    251,78 DM/cbm

 

* Herstellungswert des Gebäudes am

   Wertermittlungsstichtag (ohne Baunebenkosten)

   umbauter Raum * Normalherstellungskosten

   476,00 cbm * 251,78 DM/cbm =                                                               119 847,28 DM

 

* Baunebenkosten = 15,00 %                                                              +        17 977,09 DM  

 

* Herstellungswert des Gebäudes am

   Wertermittlungsstichtag (incl. BNK)                                                     137 824,37 DM

  

* Wertminderung wegen Alters (nach Ross)

   Gesamtnutzungsdauer                      80 Jahre

   Restnutzungsdauer (geschätzt)        20 Jahre

   65,625 % des Herstellungswerts

   (incl. Baunebenkosten)                                                                         -90 447,24 DM

 

* Wertminderung wegen Baumängel und

   -schäden insgesamt geschätzt                                                               -31 000,00 DM

 

Gebäudewert Wohnhaus                                                                          16 377,13 DM

(incl. Baunebenkosten) 

 

2. Seitengebäude

    (differenzierte Sachwertermittlung)

 

* Umbauter Raum        179,00 cbm

 

* Normalherstellungskosten       

   im Basisjahr 1913 (ohne Baunebenkosten)                            5,00 DM/cbm

   Baupreisindex am Wertermittlungsstichtag                             2 098,2   

   (Basisjahr 1913 = 100)

 

* Normalherstellungskosten (ohne Baunebenkosten)

   am Wertermittlungsstichtag 26.08.1994                                104,91 DM/cbm

 

* Herstellungswert des Gebäudes am Wertermittlungs-

   stichtag (ohne Baunebenkosten)

   umbauter Raum * Normalherstellungskosten

   179,00 cbm * 104,91 DM/cbm =                                            18 778,89 DM

 

* Baunebenkosten = 15 %                                           +               2 816,83 DM

 

* Herstellungswert des Gebäudes am

   Wertermittlungsstichtag (incl. BNK)                                          21 595,72 DM

 

* Wertminderung wegen Alters (nach Ross)

   Gesamtnutzungsdauer                     80  Jahre

   Restnutzungsdauer (geschätzt)         20  Jahre

  65,625 % des Herstellungswertes

  (incl. Baunebenkosten)                                                          -  14 172,19 DM 

 

* Wertminderung wegen Baumängel und -schäden

   insgesamt geschätzt                                                               - 10 000,00 DM

 

Gebäudewert Seitengebäude                                                       -2 576,47 DM

(incl. Baunebenkosten)

 

 

3. Schuppen

 

- Liqudationswert (Abbruchkosten

   einschl. Entsorgung                                                                   - 1 000,00 DM

 

Gebäudewert (incl. Baunebenkosten)                                           - 1 000,00 DM

  

7.7. Zusammenstellung der Sachwerte

 

Wert der baulichen und sonstigen Anlagen

-         Gebäudewerte                                   

        1. Wohnhaus                                                                       16 377,13 DM

        2. Seitengebäude                                                                 -2 576,47 DM

        3. Schuppen                                                                        -1 000,00 DM

Gebäudewerte insgesamt (incl. BNK)                                          12 800,66 DM

 

Wert der Außenanlagen (incl. BNK)

* Einfriedungen                                                                                 500,00 DM

* Fäkaliengrube                                                                                    0,00 DM

* Hofbefestigung                                                                               800,00 DM

* Ver- und Entsorgungsanschlüsse                                                    800,00 DM

* Stützmauer                                                                                        0,00 DM

 

Wert der Außenanlagen (incl. BNK)                                   +         2 100,00 DM

 

Wert der baulichen und sonstigen Anlagen

(incl. Baunebenkosten)                                                                 14 900,66 DM

 

Bodenwert des bebauten Grundstücks                                 +        4 512,50 DM

 

Vorläufiger Sachwert des bebauten Grundstücks

insgesamt ( Boden + Wert der baulichen und

sonstigen Anlagen + Baunebenkosten)                                         19 413,16 DM

 

Sachwert des Grundstücks                                                          19 413,16 DM

                                                                                           rd.    19 400,00 DM

 

 

Wohngrundstück als Siedlungshaus mit ehemals kleiner bäuerlicher Nutzung

Blick auf das Grundstück, von der Ortsdurchgangsstraße gesehen

hintere Ansicht

mit Blick auf die Hoffläche und Bruchsteinstützwand

Putzschäden an der Gebäuderückwand, vor allem im Traufbereich durch schadhafte Dachentwässerung

Setzungsrisse an der Gebäudevorderseite

Anbau eines Schuppens an der östlichen Gebäudeseite

einfacher Vorbau aus Holz am Hauseingang

deutlich sichtbare Feuchtigkeitsschäden im Erdgeschoß des Wohnhauses, hier im Waschhaus

leichte Schädigung des Dachstuhles durch tierische Holzschädlinge

ehem. Stall im Erdgeschoß des Wohnhauses mit Ziegelgewölbedecke

Seitengebäude, ehemals als Scheune mit Futterboden genutzt, und Kellerraum, von der Straße zugängig

Innenansicht des Nordgiebels, das Dach ist schadhaft und muß komplett instandgesetzt werden

Sichtbare Putzschäden an der Westseite

 

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